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ALLGEMEIN TERMS & CONDITIONS

Datum des Inkrafttretens: 01.11.2019

 

Artikel 1 - Definitionen

1.1 „Vereinbarung“ bezeichnet den formellen schriftlichen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde über die Bereitstellung, den Vertrieb, den Verkauf oder die Lizenzierung von Produkten und Dienstleistungen.

1.2 „Auftragnehmer“ bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Tvilight Projects BV mit Sitz in the Netherlands mit der niederländischen Handelskammernummer 2805 2105.

1.3 „Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abschließt.

1.4 „Lieferung“ bezeichnet die tatsächliche Übergabe der Produkte und Dienstleistungen an den Kunden bzw. die Erbringung der Dienstleistungen.

1.5 „Angebot“ bezeichnet jedes Angebot, jeden Vorschlag oder jedes Angebot in jedweder Form, das der Auftragnehmer dem Kunden unterbreitet.

1.6 „Bedingungen“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.

1.7 „Produkte“ bezeichnet die im Rahmen des Vertrags zu liefernden Gegenstände, einschließlich Software und Dokumentation.

1.8 „Dienstleistungen“ bezeichnet die im Rahmen der Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen.

1.9 „Schriftlich“ bezeichnet jede Kommunikation mittels eines von beiden Parteien unterzeichneten Dokuments oder per Brief, Fax, E-Mail und anderen vereinbarten Mitteln.

 

Artikel 2 - Anwendbarkeit

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Auftragnehmer und Kunde. Für einige Produkte und Dienstleistungen, wie z. B. Software, gelten möglicherweise zusätzliche Geschäftsbedingungen und/oder Endbenutzer-Lizenzbedingungen (EULAs).

2.2 Diese Bedingungen gelten auch für Verträge, bei denen der Auftragnehmer Dritte einsetzt.

2.3 Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2.4 Mit dem Abschluss eines Vertrages auf Grundlage dieser Bedingungen erklärt sich der Kunde mit deren Geltung für künftige Verträge mit dem Auftragnehmer einverstanden.

2.5 Die Geltung etwaiger allgemeiner Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.

2.6 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen der Vereinbarung und diesen Bedingungen haben die Bedingungen der Vereinbarung Vorrang.

 

Artikel 3 – Angebot und Verträge

 

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Angebote unverbindlich und 60 Tage ab dem Datum des Angebots gültig. Der Auftragnehmer kann jedes Angebot jederzeit vor Erhalt der Annahme durch den Kunden ändern oder widerrufen. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande.

3.2 Angebote basieren auf Daten, Zeichnungen, Größen und Maßangaben des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der Bestellung, einschließlich der Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen, nicht vom Auftragnehmer autorisierten Produkten. Nicht verwendetes Material kann nicht zurückgegeben oder erstattet werden.

3.3 Der Kunde darf das Angebot nur dazu verwenden, um zu entscheiden, ob er dem Auftragnehmer den Auftrag erteilt. Wenn kein Vertrag zustande kommt, bleibt der Auftragnehmer alleiniger Rechteinhaber in Bezug auf den Inhalt des Angebots, mit Ausnahme aller Informationen des Kunden.

3.4 Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn für den Auftraggeber nach vernünftigem Ermessen erkennbar ist, dass das Angebot auf einem offensichtlichen Irrtum oder Fehler beruht.

3.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des abgegebenen Angebots auszuführen und dies gilt nicht automatisch für zukünftige Bestellungen und/oder Angebote.

 

Artikel 4 – Preise, Zahlungen und Einzüge

4.1 Alle vom Auftragnehmer genannten Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Steuern und Abgaben sowie ab Werk.

4.2 Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der vom Auftragnehmer angegebenen Zahlungsweise und in der Rechnungswährung erfolgen, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf periodische Rechnungsstellung.

4.3 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung oder Zwischenzahlung zu verlangen.

4.4 Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Eine Aufrechnung der Rechnung mit Beträgen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber schuldet, ist nicht zulässig.

4.5 Preiserhöhungen, die 2 % übersteigen, werden an den Auftraggeber weitergegeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist informieren. Kann keine Einigung über die Preiserhöhung erzielt werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftrag zu stornieren und die Arbeiten einzustellen.

4.6 Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Kunde hat auf den ausstehenden Betrag die im Handelsverkehr geltenden gesetzlichen Zinsen zu zahlen und die dem Auftragnehmer für die Eintreibung der Zahlung entstandenen angemessenen Kosten zu tragen.

 

Artikel 5 – Lieferung von Produkten, Erbringung von Dienstleistungen

5.1 Wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen umfasst, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die gebotene Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit walten zu lassen.

5.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, mit der Erbringung von Dienstleistungen und der Lieferung von Produkten Dritte zu beauftragen.

5.3 Alle vom Auftragnehmer vereinbarten oder angegebenen (Liefer-)Zeiträume und (Liefer-)Daten werden nach bestem Wissen des Auftragnehmers festgelegt. Lieferdaten sind Zieldaten, unverbindlich und indikativ. Der Auftragnehmer wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diese Daten einzuhalten.

5.4 Die Überschreitung einer (Liefer-)Frist oder eines (Liefer-)Termins bedeutet nicht, dass der Auftragnehmer in Verzug gerät.

5.5 Bei Verzögerungen oder Behinderungen, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, kann der Auftragnehmer zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.

5.6 Bei einer stufenweisen Umsetzung kann der Auftragnehmer nachfolgende Phasen aussetzen, bis die vorherigen Phasen vom Auftraggeber akzeptiert und schriftlich genehmigt wurden.

5.7 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Auftragnehmer bestätigt wurden.

5.8 Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Merkmale oder Funktionen von Produkten und Dienstleistungen von Drittanbietern abhängig sein können, einschließlich der Versorgung mit Energie, Datenspeicherung, Konnektivität und Kommunikationsdiensten. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich oder haftbar für Probleme, die sich aus diesen Drittanbieterdiensten ergeben.

 

Artikel 6 – Eigentum, Eigentumsübergang und Risiko

6.1 Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers Eigentum des Auftragnehmers.

6.2 Bis zum Übergang des Eigentums an den Kunden ist es dem Kunden nicht gestattet, die Ware zu veräußern, zu übertragen, zu verpfänden oder Rechte oder Eigentumsrechte an Dritte zu übertragen, es sei denn im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn Dritte beabsichtigen, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu pfänden.

6.3 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht bei Lieferung gemäß den geltenden Incoterms auf den Kunden über. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen „ab Werk“ gemäß den Incoterms (neueste Fassung).

6.4 Etwaige Mängel, Defekte oder Schäden sind vom Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte schriftlich zu melden. Unterbleibt die Meldung, gelten die Lieferungen als vollständig und in gutem Zustand, und der Kunde hat kein Recht, die Annahme zu widerrufen.

6.5 Werden bezahlte Produkte nicht abgeholt, behält der Auftragnehmer die Ware bis zu zwei (2) Monate auf Risiko des Kunden ein. Nach Ablauf dieser Frist werden Lagerkosten in Rechnung gestellt.

 

Artikel 7 - Rechte an geistigem Eigentum

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, behält der Auftragnehmer sämtliche geistigen Eigentumsrechte an seinen Produkten.

7.2 Vorbehaltlich der Erfüllung sämtlicher Bestimmungen des Vertrags und dieser Bedingungen durch den Kunden gewährt der Auftragnehmer für die Laufzeit des Vertrags eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Software.

7.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers darf der Kunde nicht:

  1. Produkte oder Teile, Software oder Dokumentation ganz oder teilweise kopieren, verteilen oder zurückentwickeln;
  2. Verwenden Sie den Namen und/oder das Logo des Auftragnehmers;
  3. Entfernen Sie den Namen und/oder das Logo des Auftragnehmers von den Produkten.

7.4 Der Kunde muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, um eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Auftragnehmers zu vermeiden.

 

Artikel 8 - Vertraulichkeit

8.1 Der Auftragnehmer wird alle vom Kunden bereitgestellten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen vertraulich behandeln, mit Ausnahme von Informationen, die (i) ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich sind oder werden, (ii) der Auftragnehmer rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten hat oder (iii) deren Offenlegung gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss vorgeschrieben ist.

8.2 Der Kunde wird sämtliche technischen, kommerziellen und finanziellen Informationen, einschließlich aller Angebote, vertraulich behandeln und diese Informationen nicht an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke als die Vereinbarung oder das Angebot verwenden.

 

Artikel 9 - Höhere Gewalt

9.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Vertragsverletzungen, die auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind. Die Leistung wird für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt. „Höhere Gewalt“ umfasst Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Terrorismus, zivile Unruhen, branchenweite Engpässe, Cyber-Angriffe, Hackerangriffe oder Nichterfüllung durch Lieferanten oder Dritte, auf die sich die Dienstleistungen stützen (einschließlich Konnektivitäts- und Kommunikationsdienste). Wenn das Ereignis höherer Gewalt drei (3) aufeinanderfolgende Monate andauert, kann der Auftragnehmer den Vertrag ganz oder teilweise ohne Haftung kündigen.

 

Artikel 10 – Produktnutzung, Garantien und Schadloshaltung

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nur bestimmungsgemäß zu verwenden und in gutem Zustand zu halten.

10.2 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Produkte den Anforderungen im Angebot entsprechen und für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferung frei von Mängeln sind, mit Ausnahme normaler Abnutzung.

10.3 Beanstandungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden. Die Meldung muss eine detaillierte Beschreibung der Beanstandung enthalten. Berechtigte Ansprüche müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich schriftlich an den Auftragnehmer gemeldet werden und Einzelheiten wie Einbaueigenschaften, Umgebungsbedingungen und Produktinformationen enthalten.

10.4 Wenn ein Produkt defekt ist und der Defekt dem Auftragnehmer zuzuschreiben ist, besteht die einzige Haftung des Auftragnehmers und das einzige Rechtsmittel des Kunden in der Reparatur oder im Ersatz. Reparaturen oder Ersatz verlängern die Garantiezeit nicht. Der Kunde trägt die Kosten für Ausbau und Ersatz.

10.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn (1) der Kunde oder Dritte Änderungen/Reparaturen an den Produkten vornehmen, (2) die Produkte nicht den Anweisungen entsprechend verwendet werden, (3) die Produkte für nicht vorgesehene Zwecke verwendet werden oder (4) die Produkte auf unerwartete Weise verwendet werden.

10.6 Betrifft die Garantie Waren/Dienstleistungen Dritter, ist sie auf die Garantie des Dritten beschränkt.

10.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsausfälle, die auf Fahrlässigkeit des Kunden, Probleme mit der Stromversorgung oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

10.8 Tvilight Es gelten die Garantiebedingungen.

10.9 Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Verlusten, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die aus der Verletzung des Vertrags oder dieser Bedingungen durch den Kunden sowie aus Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der unbefugten Verwendung oder Änderung der Produkte durch den Kunden entstehen.

10.10 Der Auftragnehmer kann die Unterstützung des Kunden in Anspruch nehmen, wenn er von Dritten angesprochen wird. Wenn der Kunde nicht mitwirkt, kann der Auftragnehmer Maßnahmen ergreifen und dem Kunden Kosten in Rechnung stellen.

10.11 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund der Nichteinhaltung des Vertrags durch den Kunden, Stromschwankungen, Verbindungsproblemen, Diensten Dritter (einschließlich Verbindungs- und Kommunikationsdiensten) oder höherer Gewalt.

 

Artikel 11 – Haftungsbeschränkung

11.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, wenn (1) der Kunde oder Dritte Änderungen/Reparaturen am Produkt vornehmen, (2) die Produkte nicht entsprechend den Anweisungen verwendet werden, (3) die Produkte für nicht bestimmungsgemäße Zwecke verwendet werden oder (4) die Produkte unerwartet verwendet werden.

11.2 Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden, definiert als Schäden an Produkten sowie angemessene Kosten zur Feststellung der Schadensursache und des Schadensausmaßes.

11.3 Soweit eine Haftung des Auftragnehmers besteht, ist diese auf 50 % des Nettorechnungswertes des auf die Haftung bezogenen Auftrags begrenzt.

11.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Betriebsunterbrechung.

 

Artikel 12 – Aussetzung und Kündigung der Vereinbarung

12.1 Bei Vertragsverstößen seitens des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen aus dem Vertrag auszusetzen.

12.2 Der Auftragnehmer kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn (a) dem Kunden ein Konkurs, Zahlungseinstellung, Auflösung oder Liquidation droht oder (b) der Kunde gegen die Bedingungen verstößt und diesen Verstoß nicht behebt.

12.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer eine vereinbarte, neue Lieferfrist ohne vertretbaren Grund überschreitet, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Ablehnung bei Überschreitung der neuen Lieferfrist schriftlich mitgeteilt hat.

12.4 Die Kündigung führt nicht zu einer Entschädigung des Kunden. Der Auftragnehmer erstattet alle Zahlungen im Zusammenhang mit der gekündigten Vereinbarung.

 

§ 13 Sonstiges

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Auftragnehmer und Kunde werden neue Regeln aushandeln, um die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht entsprechen.

 

Artikel 14 – Geltendes Recht und Streitigkeiten

14.1 Für alle Rechtsbeziehungen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, gilt ausschließlich niederländisches Recht.

14.2 Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

14.3 Die Parteien werden zunächst versuchen, Streitigkeiten gütlich beizulegen, bevor sie gerichtliche Schritte einleiten.

14.4. Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht im Bezirk des Geschäftssitzes des Auftragnehmers beigelegt.

 

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